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Kosten & Ablauf

Alle gesetzlich und privat versicherten Patienten

Sie können mich persönlich zu den telefonischen Sprechzeiten, Mittwochs und Freitags zwischen 07:30 Uhr und 09:10 Uhr unter der mobilen Praxisnummer 0151 / 158 158 06 kontaktieren.

 

Nach einem Erstgespräch innerhalb der psychotherapeutischen Sprechstunden folgen zunächst bis zu 5 probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, sich gegenseitig kennenzulernen: Als Therapeutin mache ich mir ein Bild von dem/der Patienten/Patientin, betrachte das Anliegen und lerne die Stärken und Schwächen desjenigen kennen. Der Patient/die Patientin und deren Bezugspersonen wiederum kann/können mich und meine Arbeitsweise kennen lernen.

 

Nach Ablauf dieser sogenannten „probatorischen Phase“ entscheide ich aus therapeutischer Sicht, ob ich Ihnen mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln bei Ihrem Anliegen helfen kann und Sie wiederum entscheiden, ob ich die „richtige“ Therapeutin für Sie bin. Nach den probatorischen Sitzungen wird für Patienten bis zum 21. Lebensjahr durch mich ein Antrag auf   Psychotherapie an die entsprechende Krankenversicherung gestellt; eine Behandlung kann bei Antragstellung vor Beendigung des 21. Lebensjahres auch über das 21. Lebensjahr hinaus weitergeführt werden. Je nach Art, Umfang und Therapieziel der Erkrankung wird entweder eine Kurzzeittherapie oder aber eine Langzeittherapie beantragt. 

Psychotherapie

 

Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO). Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Privatpatienten rechnen wir über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP / GOÄ) ab.  Bitte sprechen Sie vor Aufnahme einer Therapie mit der für Sie zuständigen Kasse bzw. Beihilfestelle über den genauen Umfang der Kostenübernahme durch ihre Kasse.

Prüfungscoaching und Lampenfieberambulanz

 

Die Kosten für die Lampenfieber- und Prüfungscoaching werden, sofern sie keinen krankhaften Hintergrund haben, von den Kassen nicht erstattet und müssen daher selbst übernommen werden. Grundlage für die Berechnung der anfallenden Kosten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten bzw. für Ärzte (GOP/GOÄ).

Rauchentwöhnung

Die Kosten für das Rauchentwöhnungsprogramm orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bzw. für Ärzte (GOP/GOÄ). Sie können in bestimmten Fällen teilweise von der Krankenkasse erstattet werden.

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